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Beglaubigung

Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2026

Der Ortsbürgermeister ist berechtigt, Unterschriften auf Rentenquittungen und Zeugnisabschriften/-ablichtungen unter Vorlage der Urschrift zu beglaubigen sowie Lebensbescheinigungen für die Sozialversicherung gebührenfrei auszustellen.

Schon wieder was gelernt.
Wer Bedarf hat kann sich gerne bei mir melden.

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