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Carsten Vogel Beiträge

Beglaubigung

Der Ortsbürgermeister ist berechtigt, Unterschriften auf Rentenquittungen und Zeugnisabschriften/-ablichtungen unter Vorlage der Urschrift zu beglaubigen sowie Lebensbescheinigungen für die Sozialversicherung gebührenfrei auszustellen. Schon wieder was…

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