Der Ortsbürgermeister ist berechtigt, Unterschriften auf Rentenquittungen und Zeugnisabschriften/-ablichtungen unter Vorlage der Urschrift zu beglaubigen sowie Lebensbescheinigungen für die Sozialversicherung gebührenfrei auszustellen.
Schon wieder was gelernt.
Wer Bedarf hat kann sich gerne bei mir melden.